Ingolstadt, 13. Dezember 2016 – Nach intensiven Ermittlungen konnte die Kripo Ingolstadt in Zusammenarbeit mit polnischen Behörden die Internet-Betrügereien eines 38-jährigen Ingolstädters aufklären und nahm diesen am vergangenen Dienstag (6. Dezember 2016) fest.
Seit Ende 2014 ermittelten die Cyber-Cops der Kriminalpolizei Ingolstadt gegen einen zunächst unbekannten Internetbetrüger. Der Mann hatte für seine geplanten Betrügereien zunächst mehrere Online-Bankkonten mit Falschpersonalien eröffnet, wofür er von ihm gefälschte Dokumente einsetzte. Die Bankunterlagen und auch EC-Karten ließ er sich an Briefkästen liefern, die er, eigens für diese Zwecke an Hauswände von Wohnanlagen neben den tatsächlich dort befindlichen Briefkästen anbracht – siehe Originalfoto der Polizei.
Auf diese Konten ließ der Beschuldigte Gelder aus betrügerischen Ebay-Verkäufen und anderen Überweisungsbetrügereien laufen. So bot er z.B. über Ebay vor allem Navigationsgeräte und Akkuschrauber zum Verkauf an, ohne die bezahlte Ware an seine Kunden zu liefern. Bei der Kriminalpolizei Ingolstadt sind bislang etwa 50 Geschädigte deutschlandweit bekannt. Im Tatzeitraum von Ende 2014 bis Mitte 2016 betrug der Vermögensschaden rund 10.000 Euro.
Infolge akribischer Ermittlungen gelangten die Kriminalbeamten schließlich zu der Erkenntnis, dass das Geld letztlich auf einem Konto in Polen landete. Mit Unterstützung der ausländischen Behörden konnte im weiteren Verlauf die Identität des Betrügers geklärt werden.
Ausgestattet mit einem Durchsuchungsbeschluss sowie einem Haftbefehl des Amtsgerichts Ingolstadt suchten Beamte der Kriminalpolizei den tatverdächtigen 38-jährigen Polen vergangenen Dienstagvormittag in seiner Wohnung auf. Der Beschuldigte legte ein umfassendes Geständnis ab. Der bestehende Haftbefehl wurde vom Ermittlungsrichter vorläufig gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. (pm/hd)
Das rät die Kripo:
– Informieren Sie sich über die Artikelbeschreibung ganz genau, welches Produkt, mit welcher Ausstattung und zu welchem Zweck Sie verkaufen
– Kaufen Sie (wenn möglich) nur bei gewerblichen Verkäufern mit mehr als 100 (besser mehr als 500) positiven Bewertungen
– Seien Sie besonders aufmerksam, wenn neue Produkte zu einem Kaufpreis eingestellt sind, der deutlich unter dem durchschnittlichen Verkaufspreis liegt
– Zahlen Sie Ihre Käufe wenn möglich über den Bezahldienst PayPal, da Sie Ihr Geld im Notfall über den PayPal Käuferschutz zurückholen können
– Sofern Banküberweisung gewünscht wird, können Sie im Verdachtsfall die Kontonummer oder IBAN in die Suchmaschine Google eingeben und so erfahren, ob die Bankverbindung schon einmal für betrügerische Bezahlvorgänge genutzt wurde
– Überweisen Sie kein Geld auf ausländische Konten, sofern Sie bei einem inländischen Verkäufer eingekauft haben.