Erding, 7. Februar 207 – Unter Federführung der Kripo Erding und der Staatsanwaltschaft München II (Ermittlungsgruppe Wappen) durchsuchten heute rund 300 Einsatzkräfte der Polizei in drei Bundesländern 15 Wohn- und Geschäftsadressen von insgesamt 16 Tatverdächtigen wegen des dringenden Verdachtes der banden- und gewerbsmäßig begangenen Urkundenfälschung und Amtsanmaßung.
Die Durchsuchungen, die gegen 17.00 Uhr abgeschlossen wurden, verliefen laut Polizeibericht größtenteils ohne Vorkommnisse. Die von der Durchsuchung und Sicherstellung Betroffenen verhielten sich kooperativ. An einem Objekt im Landkreis Haßberge kam es zu einer vorübergehenden Widerstandhandlung beim Betreten der Wohnung durch den 51-jährigen Wohnungsinhaber. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten schließlich eine Schreckschusswaffe, die offensichtlich manipuliert war. Der Revolver und 44 Patronen zugehöriger Munition wurden sichergestellt.
In Rheinland-Pfalz durchsuchten örtliche Kriminalbeamte die Wohnräume eines 58-jährigen Tatverdächtigen. Sie fanden eine „Reichsbürgerfahne“, die zusammen mit einem PC, mehreren Mobiltelefonen und diversen Speichermedien zur Auswertung sichergestellt wurden. Der Beschuldigte besaß zwei PTB-Schreckschusswaffen, die zur waffenrechtlichen Prüfung eingezogen wurden.
Im Hauptdurchsuchungsobjekt der Kripo Erding stießen die Beamten nicht nur auf die erwarteten zwei Beschuldigten, sondern auch auf einen 50-jährigen Mann, der offensichtlich ohne Anmeldung in dem Anwesen wohnte. Seine Person wird derzeit noch abgeklärt. Im ersten Stock des Anwesens stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Dokumente, Urkunden-Formulare und Speichermedien sicher. Zudem wurden mehrere tausend Euro Bargeld aufgefunden, die mutmaßlich aus Gebühren und Steuereinnahmen stammen. An einem Objekt in Nürnberg stießen die Kriminalbeamten auf mehrere Lang- und Kurzwaffen, für die der 56-jährige Besitzer über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, nach Überprüfung aber festgestellt wurde, dass zwei Schusswaffen und ein erlaubnispflichtiges Waffenteil fehlten. Weitere Abklärungen dauern hier noch an.
Der überwiegende Teil der Beschuldigten wurde zur Sache vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Haftgründe für eine andauernde Freiheitsentziehung ergaben sich nicht. (pm/hd)