Ehrenamtskarte nun auch im Landkreis ErdingEhrenamtskarte nun auch im Landkreis Erding

Der Kreistag des Landkreises Erding hat beschlossen, die Ehrenamtskarte nun auch in unserem Landkreis einzuführen. 

Mit Beschluss des Kreisausschusses wird im Landkreis Erding die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt. Diese kann ab sofort im Landratsamt Erding beantragt werden. Weitere Informationen hierzu sowie die Formulare finden Sie unter: https://www.landkreis-erding.de/familie-jugend-arbeit-soziales-auslaenderwesen/ehrenamtlich-aktiv/ehrenamtskarte/

Um bei der Ausgabe der ersten Ehrenamtskarte dabei zu sein, müssten die Anträge bis spätestens 05.12.2017 im Landratsamt Erding vorliegen.

Zahlreiche Vorteile für die Ehrenamtlichen bis hin zu Rabatten bei Unternehmen gibt es, wer die unten stehenden Voraussetzungen erfüllt. Typischerweise sind dies oftmals Übungsleiter in Vereinen etc. – Die Vorteile findet Ihr hier dazu: http://www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte/kooppartner/index.php 

Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte


Die blaue Ehrenamtskarte erhalten im Prinzip alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren
  • mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard)
  • aktiv in der Feuerwehr sind – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA)
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind

     
   

       

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

 

Von Hamal

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