Kolumne:
Oh mei, liebe Gemeinde, warum stellt Ihr die falschen Fragen beim Thema Freifunk/WLAN?
Der Datenschutzbeauftragte (DB) hat natürlich recht, wenn es um den Betrieb eines ungeschützten WLAN-Hotspots geht. Da stimmt die Aussage des DB zu 100%. Dies ist immer schon problematisch gewesen und hier greift auch die Störerhaftung.
Das Thema Vorratsdatenspeicherung in der neuen Version betrifft das gleiche Thema, also auch ungeschützte WLAN-Hotspots, wobei deren Umsetzung und die Form der Protokollierung erst in den nächsten 18 Monaten, beginnend ab November 2015, wirksam wird. Zudem werden voraussichtlich nur die Provider in die Protokollierung genommen und nicht die Hot-Spot Betreiber selbst.
Nur jetzt kommt das entscheidende:
Da es sich bei Freifunk aber um ein geschütztes VPN-Netz mit freiem Zugang handelt, deren Internet-Zugang erst im AUSLAND (Holland) ins Internet geht, fällt dies komplett nach der deutschen Rechtssprechung weg.
Durch den Freifunk gibt es eine rechtssichere Lösung für Bürger, Unternehmen und Gemeinden, ein freies WLAN-Netz anzubieten, ohne in die Falle der Störerhaftung oder Vorratsdatenspeicherung zu gelangen.
Andere Gemeinden, wie z.B. Pullach bei München, betreiben sogar im Rathaus selbst ein Freifunk-Netz.
Meine Meinung nach passt es einfach der Gemeinde nicht, dass sich Bürger aus Isen eigene Gedanken machen und selbst was organisieren. Wie schon so vielfach in der Vergangenheit. Sobald jemand eine eigene (andere) Meinung als unsere Gemeinde hat, wird dies mit Totschlag-Argumenten niedergemacht, dass dies rechtlich nicht zulässig sei, dass das nicht geht, dass “Wir als Gemeinde nicht dürfen”, usw…etc…
Nur in diesem speziellen Fall sind die Informationen vermutlich einfach mit einem offenen WLAN-Hot-Spot verwechselt worden, was natürlich schade ist.
Zum Schluss noch ein kurzer Hinweis: ISEN INFOS als Betreiber der gleichnamigen Nachrichten-App und Webseite “www.isen-infos.de” hat nichts mit der für Nicht-Mitglieder geschlossenen Facebook-Gruppe “Isen Aktuell” zu tun.
Klaus Hamal, Redaktion Isen Infos (KH)
Quellen:
Freifunk und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS): Keine Speicherpflicht für WLANs
http://dejure.org/gesetze/TKG/6.html
http://www.erdinger-anzeiger.de
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/landkreis-surfen-auf-der-strasse-1.2680390
Bundestag http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805088.pdf
Freifunk Bericht von Anne Huber, Quelle Erdinger Anzeiger vom 3.12.2015