Landkreis Erding,7. Februar 2017 – Das Bayerische Rettungsdienstgesetz und Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern stellen klare Regeln für die Sicherung der Nofallrettung auf. Im Klartext heißt das: Rücken in einem festgelegten Radius einer Rettungswache Rettungs- oder Notarztwagen aus, muss einer von diesen Wagen in der Regel (80 % Erreichungsgrad) binnen zwölf Minuten am Ort des Notfalls sein. “Diese Vorgaben konnten im Jahr 2015 bei allen elf Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Erding (Lkrs. Ebersberg, Erding und Freising) eingehalten werden”, teilt das Landratsamt (LRA) Erding mit.
Nach Auskunft des LRA konnte das nur durch die Etablierung der neuen Rettungswache und der neuen Stellplätze im Rettungsdienstbereich Erding erreicht werden.
Um die notfallmedizinische Versorgung für die Bevölkerung im Rettungsdienstbereich Erding weiter zu verbessern, hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2016 beschlossen, dass bei lebensbedrohlichen Notfallmeldungen in Einzelfällen verstärkt zusätzliche Rettungs-Einheiten (beispielweise Rettungswagen) ausrücken sollen. So soll sichergestellt werden, dass beim Patienten stets die schnellste und effizienteste Hilfe ankommt. (pm/hd)