Registierkassen müssen jetzt Finanzamtschnittstelle haben.Registierkassen müssen jetzt Finanzamtschnittstelle haben.

Hier noch ein Tipp zum Jahresanfang für die Isener Ladenbesitzer, die eine Registrierkasse im Einsatz haben. 

Zum 1.1.2017 dürfen nur noch Registrierkassen verwendet werden, die eine Finanzamtschnittstelle für den Steuerprüfer haben. Die meisten Regiestrierkassen, die älter als 5-6 Jahre sind, haben diese Schnittstelle meistens nicht. 

Wer noch nicht schon längst umgestellt hat, sollte noch im alten Jahr eine Bestellung bei einem Kassenhändler machen, damit dieser nachweisen kann, dass eine neue Kasse quasi “unterwegs” ist und der Kassenhändler nur noch nicht installieren konnte.

Kritisch wird es ab dem 1.1.2017 wenn man nichts gemacht hat und so weiter arbeitet wie bisher. Hier können hohe Strafzahlungen auf den Kassenbesitzer in Form von Steuerschätzungen auf den Kassenbesitzer zukommen, wenn dieser noch die alte Registrierkasse verwenden.

Hier ein Link zum Nachlesen, was zu beachten ist. http://www.kassenberatung.org/beratung-fuer-kassensysteme/finanzamtschnittstelle-pflicht-1-1-2017/

Registierkassen müssen jetzt Finanzamtschnittstelle haben.
Registierkassen müssen jetzt eine Finanzamtschnittstelle haben.

 

Von Hamal

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