Isen, 20. September 2017 – Am Dienstag abend fanden sich die zum Ehrenamt ausgewählten Wahlhelfer im Sitzungssaal des Rathauses Isen zusammen. Rund 50 Wahlhelfer wurden von Isens Verwaltungsleiter Werner Christofori auf die Besonderheiten zur Bundestagswahl und die Vorschriften zur Auszählung eingewiesen. Wer zum ersten Mal Wahlhelfer ist, so wie Isen-Infos-Redakteur Klaus Hamal, ist völlig überrascht über die vielen Vorschriften und Absicherungsmaßnahmen, die getroffen werden, damit eine korrekte Wahl durchgeführt werden kann.
So ist genau die Form der Auszählung vorgeschrieben, sowie die Überprüfung der Stimmzettel schon im Vorfeld, damit eine geheime Wahl möglich ist. So müssen sich die Wähler mit Ausweis oder Führerschein und dem Wahlschein ausweisen können. Wer schon Briefwahlunterlagen bekommen oder beantragt hat, ist in einer Sperrliste und bekommt keinen Stimmzettel vor Ort mehr. Gewählt werden darf dann am Ort, der auf der Wahlbenachrichtigungskarte steht. Hat jemand sich schon einen Wahlschein für die Briefwahl ausstellen lassen und macht nun doch keine Briefwahl mehr, dann kann er dennoch mit dem ausgestellten Wahlschein in ein beliebiges Wahllkokal im gesamten Wahlkreis zur Abstimmung zu gehen. Die Briefwahlunterlagen sind dann natürlich für diesen Fall dann natürlich nicht mehr gültig, da der Wahlschein ja auch nicht den Briefwahlunterlagen mehr beiliegt, sondern im Wahllokal dann abgegeben wird.
Kein Filzstift
Der Stimmzettel darf dann nicht mit Filzstift oder Bleistift ausgefüllt werden, da Filzstift auf der Rückseite des gefalteten Stimmzettels erkannt werden könnte und so eine geheime Wahl nicht mehr möglich wäre. Bleistift könnte natürlich ausradiert werden, deshalb fällt der auch aus. Bleibt also nur dokumentenechter Kugelschreiber, der dann in der Wahlkabine ausliegt.
Loch im Stimmzettel:
In die Wahlkabine darf auch nur der Wähler alleine gehen – ohne Partner und ohne Kinder. Ausnahmen gibt es nur mit einem Wahlhelfer bei behinderten Personen. Für sehbehinderte Personen ist auf dem Stimmzettel rechts oben ein Loch eingestanzt, in dem Blinde oder Sehbehinderte Personen über eine spezielle Schablone die richtige Stelle zum Ankreuzen ertasten können, wenn die Schablone am Loch angelegt wird.
Keine Selfies:
Pech für Selfie-Jäger: Selfies in der Wahlkabine sind verboten, da das Prinzip der geheimen Wahl damit umgangen würde.
Zeitraum
Abgestimmt werden darf dann zwischen 8 und 18 Uhr. Ab 18 Uhr werden die Wahllokale für weitere Wähler gesperrt, hier dürfen dann keine weiteren mehr in das Wahllokal eintreten. Die noch anwesenden Personen dürfen aber ihre Stimmen noch fertig abgeben. Wer es aber bis 18 Uhr nicht mehr in das Wahllokal geschafft hat, hat dann leider Pech gehabt.
Auszählung:
Nach 18 Uhr geht es zur Auszählung. Die Stimmzettel werden in vier Stapel sortiert. Erster Stapel Stimmzettel, bei dem links und rechts die gleiche Partei angekreuzt wurde. Der zweite Stapel mit ungleichen Kreuzen bei den Parteien, sowie zwei weitere Stapel mit leeren Stimmzetteln oder bei denen es um Bedenken geht. Bedenken kann es geben, wenn statt einem eindeutigen Kreuz zum Beispiel ein “Ja” notiert wurde, oder zusätzliche Texte auf dem Stimmzettel hinzugefügt wurden. Hier gilt die Regel, wenn der Wählerwille noch zu erkennen ist, dann können noch einzelne Stimmen gültig sein oder eben nicht mehr. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Wahlvorstand. Nach der Sortierung geht es an die Zählung der Stimmzettel, dann werden diese mit der Wählerliste verglichen, ob die Zahl der Stimmzettel passt. Nach der ersten Zählung geht es an das Auszählen der einzelnen Stimmen für die Erststimme der Direktkandidaten (unsere Bewerber aus dem gemeinsamen Wahlkreis Erding/Ebersberg) und dann die Anzahl der Stimmen für die Zweitstimme, also die für die Parteien in der Landesliste. Nach der zweiten Zählung erfolgt dann eine Eintragung in eine Ergebnisliste und hier erfolgt dann noch eine dritte Zählung. Beim Zählen selbst müssen immer ausreichend Wahlhelfer anwesend sein (in der Regel mindestens vier), damit bei kurzen Pausen wie Toilettengängen immer vier vorhanden sind, werden fünf Personen vor Ort sein, damit man sich abwechseln kann.
Sobald die Auszählung durch ist, werden die Stimmzettel in Umschläge (nach den Stapeln sortiert) gesteckt und versiegelt. Die Ergebnisse werden dann direkt telefonisch an die Gemeinde übermittelt und dort in das verschlüsselte Behördennetz in das Landratsamt gemeldet. Die Auszählung selbst ist übrigens öffentlch und für Wahlbeobachter bei Bedarf auch zugänglich.
Sicherheitslücke
Auf dem gesamten Weg vor Ort ist durch die Mehrfachzählung und Absicherung durch die organisatorischen Maßnahmen eine sehr hohe Sicherheit gegeben, die positiv überrascht. Eine Wahlfälschung ist hier definitv ausgeschlossen. Allerdings gibt es eine Sicherheitslücke bei der Software, die die Ergebnisse zum Landeswahlleiter und Bundeswahlleiter übermittelt (die aber nicht in Isen eingesetzt wird). Hier hat der CCC (Chaos Computer Club) vor einige Wochen mehrere eklatante Sicherheitslücken festgestellt, wie ein FTP-Standardpasswort “test” oder fehlende Verschlüsselungsmethoden und zahlreiche Angriffsmöglichkeiten. Schuld an der Misere ist übrigens auch der Bund selbst, da bei der Ausschreibung der Software keine besonderen Sicherheitsmechanismen gefordert wurden – ob dies aus Unwissenheit der Beamten, die die Ausschreibung durchführten, lag oder am fehlenden Sicherheitsbewussstein durch mögliche Hackerangriffe – wir werden es vermutlich vor der Bundestagswahl nicht erfahren und hoffen darauf, dass die vor Ort sicher festgestellten Ergebnisse auch sicher in Berlin beim Bundeswahlleiter ankommen.
Unser Redakteur freut sich auf jeden Fall auf die interessante Aufgabe als Wahlhelfer und freut sich, Euch am kommenden Sonntag zu treffen. Hauptsache, Ihr geht wählen und nutzt Eure beiden Stimmen. (kh)